BESONDERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2024 (BTB)

Veranstaltungsspezifische Ergänzungen zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) und der Technischen Richtlinie (TR) des ancora YACHTFESTIVALs sowie der Liegeordnung der ancora Marina GmbH & Co. KG.

Veranstalter und Rechtsträger

YACHTFESTIVAL365 GmbH (YF365)

Gasstraße 16

22761 Hamburg

 

Veranstaltungstitel

ancora YACHTFESTIVAL 2024

Veranstaltungsort

ancora Marina
An der Wiek 7-15
23730 Neustadt in Holstein

Veranstaltungsdauer

31. Mai – 02. Juni 2024

YF365-Projektleitung

Heiko Zimmermann

Telefon: +49 151 12004198

E-Mail: hz@yachtfestival365.de

YF365-Messetechnik

Oliver Fude – TMI GmbH

Telefon: +49 171 6820890

E-Mail: o.fude@tmi-world.com

ancora Hafenmeister

Kim Seemann

Telefon: +49 4561 5171-17 

E-Mail: k.seemann@ancora-marina.com

ancora Kundenservice-Center

Thorsten Schiefelbein

Telefon: +49 4561 5171-45 

E-Mail: t.schiefelbein@ancora-marina.com

 

Marius Mai

Telefon: +49 4561 5171-41

E-Mail: m.mai@ancora-marina.com

 

Daniel Eiden

Telefon: +49 4561 5171-11 

E-Mail: d.eiden@ancora-marina.com

Beginn der Aufplanung

02. April 2024

 

Öffnungszeiten

Freitag 31. Mai 2024 – Sonntag 02. Juni 2024  I  10:00 – 18:00 Uhr

 

Aufbauzeiten

29. – 30. Mai 2024  I  8:00 – 20:00 Uhr *

* Bei Liegeplätzen ist die Absprache mit dem Hafenmeister Kim Seemann erforderlich

 

Info-Counter geöffnet von 9:00 – 18:00 Uhr

 

Abbauzeiten

02. Juni 2024  I  18:00 – 21:00 Uhr

03. Juni 2024  I    7:30 – 12:00 Uhr

 

Ausstellerausweise

Der Beteiligungspreis enthält die Bereitstellung von Ausstellerausweisen. Diese dienen zur Einlassberechtigung an den drei Messetagen und sind entsprechend bereitzuhalten. Jeder Hauptaussteller und Mitaussteller erhält 2 Ausstellerausweise pro Pagode, 2 Ausstellerausweise pro Liegeplatz und 2 Ausstellerausweise pro 9m² Ausstellungsfläche. Weitere Ausstellerausweise können im Ticketshop (€ 20,- zzgl. 19% USt. – Online zu bestellen) erworben werden.

Parkausweise

Aufgrund der eingeschränkten Parkflächenverfügbarkeit, gilt folgende Regelung:

Auf dem Veranstaltungsgelände: max. 1 Aussteller-Parkausweis (IN) gültig vom 31. Mai – 02. Juni 2024 (50,- zzgl. 19% USt. – Online zu bestellen) je angemeldetem Haupt- und Mitaussteller.

Außerhalb des Veranstaltungsgeländes auf den ausgewiesenen Parkplätzen:  2 Aussteller-Parkausweise (OUT) je angemeldeten Haupt- und Mitaussteller gültig vom 31. Mai – 02. Juni 2024 sind im Servicepaket enthalten. Weitere Aussteller-Parkausweise (OUT) gültig vom 31. Mai – 02. Juni 2024 können im Ticketshop (€ 12,- zzgl. 19% USt. – Online zu bestellen) erworben werden.

Marketingpaket

(s. Ziffer 14 ATB)

Die Kosten für das Marketingpaket sind für Haupt- und Mitaussteller im obligatorischen Servicepaket enthalten. 

Im Marketingpaket enthalten sind die Einträge in den Messemedien (Print, Online Ausstellerverzeichnis), Werbemittel (Plakate, Besucherprospekt), Nennung der Bootsmarken auf der Stegbeschilderung, ein Markenlogo auf yachtfestival.de, Ihre Bootsmarke(n) im Markenverzeichnis, sowie Teilnahme an der Online Boat Show (Boote und Yachten). Enthalten sind außerdem 15 Stk. Freicodes zur Einladung von Kunden. Weitere Einladungscodes können zu einem vergünstigten Preis im Ticketshop erworben werden (€ 4,20,- zzgl. 19% USt. – Online zu bestellen).

 

Der Einsendeschluss für die Eintragung in die Messemedien ist der 03. Mai 2024. Bei Nichteinhaltung dieses Termins werden vorhandene Angaben aus der Anmeldung / Zulassung übernommen. Aussteller mit Anmeldung / Zulassung nach dem Einsendeschluss erhalten nur einen Eintrag im Online Ausstellerverzeichnis unter Berechnung des vollen Betrags.

Servicepaket

(s. Ziffer 14.4 ATB)

Das Servicepaket ist für jeden Haupt- und Mitaussteller obligatorisch. Die Kosten betragen je Haupt- und Mitaussteller jeweils € 399,- zzgl. USt. Im Servicepaket sind enthalten: Stromnutzung sowie das Marketingpaket (Leistungsumfänge siehe oben), dunkelgrauer Teppich in den Pagoden, Ausstellerausweise (s.u. Ausstellerausweise), Teilnahme am Ausstellerabend (solange der Ticketvorrat reicht) sowie 2 Aussteller-Parkausweise (OUT) gültig vom 31. Mai – 02. Juni 2024 außerhalb des Veranstaltungsgeländes auf den ausgewiesenen Parkplätzen.

Einschreibegebühr Mitaussteller

(s. Ziffer 4.2, 4.3, 4.4 ATB)

Mitaussteller müssen der YF365 schriftlich mit Angabe des Firmennamens, der Adresse und Produkte / Dienstleistungen gemeldet werden. Eine Mitausstellergebühr wird nicht erhoben. Für Mitaussteller wird lediglich das Servicepaket von € 399,- zzgl. USt. berechnet und dem Hauptaussteller in Rechnung gestellt.

Ausstellerwechsel

Eine Übernahme der gebuchten Standfläche (Ausstellerwechsel) ist nur nach vorheriger Zustimmung durch YF365 und Unterzeichnung einer Vertragsübernahmevereinbarung möglich.

Abschlagsbetrag Nebenkosten

Beim ancora YACHTFESTIVAL fällt kein zusätzlicher Abschlagsbetrag an.

Stromversorgung an Land

Die Stromversorgung (Verbrauch) an Land und in der Halle ist im Servicepaket enthalten. Verlängerungskabel und / oder Kabeltrommeln sowie ein Adapter Schutzkontaktstecker auf CEE („Hafenstecker“) werden nicht gestellt und müssen vom Aussteller mitgebracht werden.

Gastliegeplatzgebühren

Aussteller mit Booten, die an der Ausstellung teilnehmen, erhalten einen Sondermesserrabatt von 15% auf die üblichen Gastliegeplatzgebühren in der ancora Marina vom 25. Mai bis 04. Juni 2024 (Messetage ausgenommen). Ab dem 04. Juni erhebt die ancora Marina für Boote, die länger als 2 Tage im Hafen liegen und keine vorherige Absprache getroffen haben, den 5-fachen Tagesgastliegersatz für jeden zusätzlichen Tag.  Eine schriftliche Anmeldung für Liegeplätze vor und nach der Messe ist beim Hafenmeister Kim Seemann daher zwingend erforderlich.

Kundenservice-Center 

ancora Marina GmbH & Co. KG

Sollten Sie weitere Leistungen, wie beispielsweise Staplerstellung, Liften, Kranen, Leihbock usw. benötigen, melden Sie dies bitte im Kundenservice-Center der ancora Marina an (Ansprechpartner siehe Übersicht). 

Diese Leistungen sind nicht im Beteiligungsentgelt enthalten und können nur zu den Geschäftszeiten der ancora Marina und nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und Absprache zur Verfügung gestellt werden.

Hafensicherheit

Den Weisungen des Hafen- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Aussteller/Eigner sind für das korrekte Vertäuen der Schiffe selbst verantwortlich.

Standbaugenehmigung 

Alle Standbauten, die eine Bauhöhe von 2,50 m überschreiten, sind genehmigungspflichtig. Standbauten, die nicht genehmigt sind, den Technischen Richtlinien oder den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, müssen vom Aussteller gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bitte beachten Sie auch die Vorschriften für Podeste, Leitern, Aufstiege und Stege.

Mindestgröße 

Die Mindestgröße pro Standfläche an Land und in der Ausstellungshalle beträgt 9 m², die Mindesttiefe 2 m.

Zulassungsbeschränkung 

Es sind ausschließlich maritime Exponate zugelassen.

Einschränkung 

Es ist nicht gestattet, Werbung in irgendeiner Form außerhalb des angemieteten Liegeplatzes und/oder Pagodenflächen zu betreiben. Alle Boote sind von dem Aussteller auf eigenem Kiel und auf eigene Kosten in den Hafen zu bringen.

Reinigung 

Die Reinigung der Standflächen, Pagoden und Boote obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein.

Pagodenkaution 

Dieses Jahr verzichten wir auf die Barzahlung der Kaution in Höhe von € 50,- pro Pagode. Es wird eine Gebühr von € 50,- pro Pagode in Rechnung gestellt, wenn die Pagode nicht ordnungsgemäß, sauber & pünktlich (Räumung erst nach Veranstaltungsende und spätestens bis 03. Juni 2024 12.00 Uhr, siehe Abbauzeiten) hinterlassen wird.

Standflächenverkleinerungen 

Die in der Zulassung angegebene Standfläche ist verbindlich. Nach Zulassung vorgenommene Standflächenverkleinerungen durch den Aussteller führen deshalb nicht zu einer Herabsetzung der Standmiete. Sollte der YF365 eine Weitervermietung gelingen, so ist gemäß Ziffer 8.6 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) für die nicht in Anspruch genommene Fläche eine Verwaltungsgebühr von 25% des Beteiligungsentgeltes zu entrichten.

Stornierung des Standes 

Innerhalb der im Platzierungsvorschlag angegebenen Frist, bzw. bis zur Zulassung ohne Platzierungsvorschlag ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Bei einem Rücktritt nach Zulassung gelten die Ziffern 8.2 ff der Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB).

Hygienevorschriften

Es gilt im Veranstaltungszeitraum (inkl. Auf- und Abbau) die zu dem Zeitpunkt geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Es wird ein entsprechender Hygieneleitfaden für das Yachtfestival erstellt.

Absage wegen Pandemie

(s. Ziffer 15.1, 15.2 ATB)

Sollte das ancora YACHTFESTIVAL wegen Höherer Gewalt (z.B. Pandemie) abgesagt werden, wird kostenfrei storniert. Für unsere bis dahin entstanden Kosten, erheben wir eine Aufwandspauschale von € 400,-  (zzgl. 19% USt.) pro zugelassenem Aussteller.

Eintrittspreise Besucher

Für den Besuch des ancora YACHTFESTIVAL’s werden die nachfolgenden Ticketgebühren für Besucher erhoben:

1-Tagesticket Erwachsene (gültig an einem der 3 Messetage): 

Onlineverkauf: € 10,-, Tageskasse: € 12,-

1-Tagesticket Kind bis 17 Jahre (gültig an einem der 3 Messetage): 

Onlineverkauf: € 5,-, Tageskasse: € 6,-

1-Tageskarte ermäßigt für Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Menschen mit Behinderung:

Onlineverkauf: € 8,-, Tageskasse: € 10,-

1-Tageskarte Familie (Eltern mit allen Kindern bis 17 Jahre): 

Onlineverkauf: € 23,-, Tageskasse: € 25,-

Veranstalter

YF365_4c

YACHTFESTIVAL365 GmbH

Gasstraße 16

22761 Hamburg

+49 40 524750100

info@yachtfestival365.de

 

Geschäftsführender Gesellschafter: Heiko Zimmermann

Amtsgericht Hamburg HRB173420