Veranstaltungsspezifische Ergänzungen zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) und der Technischen Richtlinie (TR) des ancora YACHTFESTIVAL sowie der Liegeordnung der ancora Marina GmbH & Co. KG.
Veranstalter und Rechtsträger
YACHTFESTIVAL365 GmbH (YF365)
Gasstraße 16
22761 Hamburg
Veranstaltungstitel
ancora YACHTFESTIVAL 2025
Veranstaltungsort
ancora Marina An der Wiek 7-15 23730 Neustadt in Holstein
Veranstaltungsdauer
23. Mai – 25. Mai 2025
YF365-Projektleitung
Heiko Zimmermann
Telefon: +49 151 12004198
E-Mail: hz@yachtfestival365.de
YF365-Messetechnik
Oliver Fude – TMI GmbH
Telefon: +49 171 6820890
E-Mail: o.fude@tmi-world.com
ancora Hafenmeister
Kim Seemann
Telefon: +49 4561 5171-17
E-Mail: k.seemann@ancora-marina.com
ancora Kundenservice-Center
Thorsten Schiefelbein
Telefon: +49 4561 5171-45
E-Mail: t.schiefelbein@ancora-marina.com
Marius Mai
Telefon: +49 4561 5171-41
E-Mail: m.mai@ancora-marina.com
Daniel Eiden
Telefon: +49 4561 5171-11
E-Mail: d.eiden@ancora-marina.com
Beginn der Aufplanung
28. März 2025
Öffnungszeiten
Freitag 23. Mai 2025 – Sonntag 25. Mai 2025 I 10:00 – 18:00 Uhr
Aufbauzeiten
21. – 22. Mai 2025 I 8:00 – 20:00 Uhr *
* Bei Liegeplätzen ist die Absprache mit dem Hafenmeister Kim Seemann erforderlich
Info-Counter für Check-In und Fragen geöffnet von 9:00 – 18:00 Uhr
Abbauzeiten
25. Mai 2025 I 18:00 – 21:00 Uhr
26. Mai 2025 I 7:30 – 12:00 Uhr
Ausstellerausweise
Der Beteiligungspreis enthält die Bereitstellung von Ausstellerausweisen. Diese dienen zur Einlassberechtigung an den drei Messetagen und sind entsprechend bereitzuhalten. Jeder Hauptaussteller und Mitaussteller erhält 2 Ausstellerausweise pro Pagode, 2 Ausstellerausweise pro Liegeplatz und 2 Ausstellerausweise pro 9m² Ausstellungsfläche. Weitere Ausstellerausweise können im Ticketshop online (€ 20,- zzgl. 19% USt.) erworben werden.
Parkausweise
Aufgrund der eingeschränkten Parkflächenverfügbarkeit, gilt folgende Regelung:
Auf dem Veranstaltungsgelände: max. 1 Aussteller-Parkausweis (IN) gültig vom 23. – 25. Mai 2025 (€ 55,- zzgl. 19% USt. – Online zu bestellen) je angemeldetem Haupt- und Mitaussteller.
Außerhalb des Veranstaltungsgeländes auf den ausgewiesenen Parkplätzen: 2 Aussteller-Parkausweise (OUT) je angemeldeten Haupt- und Mitaussteller gültig vom 23. – 25. Mai 2025sind im Servicepaket enthalten. Weitere Aussteller-Parkausweise (OUT) gültig vom 23. – 25. Mai 2025 können im Ticketshop (€ 15,- zzgl. 19% USt. – Online zu bestellen) erworben werden.
Marketingpaket
(s. Ziffer 14 ATB)
Die Kosten für das Marketingpaket sind für Haupt- und Mitaussteller im obligatorischen Servicepaket enthalten.
Im Marketingpaket enthalten sind die Einträge in den Messemedien (Print, Online Ausstellerverzeichnis), Werbemittel (Plakate, Besucherprospekt), Nennung der Bootsmarken auf der Stegbeschilderung, ein Markenlogo auf yachtfestival.de, Ihre Bootsmarke(n) im Markenverzeichnis, sowie Teilnahme an der Online Boat Show (Boote und Yachten). Enthalten sind außerdem 15 Stk. Freicodes zur Einladung von Kunden. Weitere Einladungscodes können zu einem vergünstigten Preis im Ticketshop erworben werden (€ 5,- zzgl. 19% USt. – Online zu bestellen).
Der Einsendeschluss für die Eintragung in die Messemedien ist der 25. April 2025. Bei Nichteinhaltung dieses Termins werden vorhandene Angaben aus der Anmeldung / Zulassung übernommen. Aussteller mit Anmeldung / Zulassung nach dem Einsendeschluss erhalten nur einen Eintrag im Online Ausstellerverzeichnis unter Berechnung des vollen Betrags.
Servicepaket
(s. Ziffer 14.4 ATB)
Das Servicepaket ist für jeden Haupt- und Mitaussteller obligatorisch. Die Kosten betragen je Haupt- und Mitaussteller jeweils € 399,- zzgl. USt. Im Servicepaket sind enthalten: Stromnutzung sowie das Marketingpaket (Leistungsumfänge siehe oben), dunkelgrauer Teppich in den Pagoden, Ausstellerausweise (s.u. Ausstellerausweise), Teilnahme am Ausstellerabend (solange der Ticketvorrat reicht) sowie 2 Aussteller-Parkausweise (OUT) gültig vom 23. – 25. Mai 2025 außerhalb des Veranstaltungsgeländes auf den ausgewiesenen Parkplätzen.
Einschreibegebühr Mitaussteller
(s. Ziffer 4.2, 4.3, 4.4 ATB)
Mitaussteller müssen der YF365 schriftlich mit Angabe des Firmennamens, der Adresse und Produkte / Dienstleistungen gemeldet werden. Eine Mitausstellergebühr wird nicht erhoben. Für Mitaussteller wird lediglich das Servicepaket von € 399,- zzgl. USt. berechnet und dem Hauptaussteller in Rechnung gestellt.
Ausstellerwechsel
Eine Übernahme der gebuchten Standfläche (Ausstellerwechsel) ist nur nach vorheriger Zustimmung durch YF365 und Unterzeichnung einer Vertragsübernahmevereinbarung möglich.
Abschlagsbetrag Nebenkosten
Beim ancora YACHTFESTIVAL fällt kein zusätzlicher Abschlagsbetrag an.
Stromversorgung an Land
Die Stromversorgung (Verbrauch) an Land und in der Halle ist im Servicepaket enthalten. Verlängerungskabel und / oder Kabeltrommeln sowie ein Adapter Schutzkontaktstecker auf CEE („Hafenstecker“) werden nicht gestellt und müssen vom Aussteller mitgebracht werden.
Gastliegeplatzgebühren
Aussteller mit Booten, die an der Ausstellung teilnehmen, erhalten einen Sondermesserrabatt von 15% auf die üblichen Gastliegeplatzgebühren in der ancora Marina vom 17. bis 27. Mai 2025 (Messetage ausgenommen). Ab dem 28. Mai erhebt die ancora Marina für Boote, die länger als 2 Tage im Hafen liegen und keine vorherige Absprache getroffen haben, den 5-fachen Tagesgastliegersatz für jeden zusätzlichen Tag. Eine schriftliche Anmeldung für Liegeplätze vor und nach der Messe ist beim Hafenmeister Kim Seemann daher zwingend erforderlich.
Kundenservice-Center
ancora Marina GmbH & Co. KG
Sollten Sie weitere Leistungen, wie beispielsweise Staplerstellung, Liften, Kranen, Leihbock usw. benötigen, melden Sie dies bitte im Kundenservice-Center der ancora Marina an (Ansprechpartner siehe Übersicht).
Diese Leistungen sind nicht im Beteiligungsentgelt enthalten und können nur zu den Geschäftszeiten der ancora Marina und nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und Absprache zur Verfügung gestellt werden.
Hafensicherheit
Den Weisungen des Hafen- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Aussteller/Eigner sind für das korrekte Vertäuen der Schiffe selbst verantwortlich.
Standbaugenehmigung
Alle Standbauten, die eine Bauhöhe von 2,50 m überschreiten, sind genehmigungspflichtig. Standbauten, die nicht genehmigt sind, den Technischen Richtlinien oder den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, müssen vom Aussteller gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bitte beachten Sie auch die Vorschriften für Podeste, Leitern, Aufstiege und Stege.
Mindestgröße
Die Mindestgröße pro Standfläche an Land und in der Ausstellungshalle beträgt 9 m², die Mindesttiefe 2 m.
Zulassungsbeschränkung
Es sind ausschließlich maritime Exponate zugelassen.
Einschränkung
Es ist nicht gestattet, Werbung in irgendeiner Form außerhalb des angemieteten Liegeplatzes und/oder Pagodenflächen zu betreiben. Alle Boote sind von dem Aussteller auf eigenem Kiel und auf eigene Kosten in den Hafen zu bringen.
Reinigung
Die Reinigung der Standflächen, Pagoden und Boote obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein. Es ist verpflichtend den Messestand bzw. die angemietete Fläche nach Veranstaltungsende in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie vor Bezug übergeben wurde. Für etwaige Entsorgungskosten (z.B. Teppich, Müll) wird eine Gebühr von € 50,- berechnet.
Pagodenkaution
Es wird eine Gebühr von € 50,- pro Pagode in Rechnung gestellt, wenn die Pagode nicht ordnungsgemäß, sauber & pünktlich (Räumung erst nach Veranstaltungsende und spätestens bis 26. Mai 2025 12:00 Uhr) hinterlassen wird.
Standflächenverkleinerungen
Die in der Zulassung angegebene Standfläche ist verbindlich. Nach Zulassung vorgenommene Standflächenverkleinerungen durch den Aussteller führen deshalb nicht zu einer Herabsetzung der Standmiete. Sollte der YF365 eine Weitervermietung gelingen, so ist gemäß Ziffer 8.6 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) für die nicht in Anspruch genommene Fläche eine Verwaltungsgebühr von 25% des Beteiligungsentgeltes zu entrichten.
Stornierung des Standes
Innerhalb der im Platzierungsvorschlag angegebenen Frist, bzw. bis zur Zulassung ohne Platzierungsvorschlag ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Bei einem Rücktritt nach Zulassung gelten die Ziffern 8.2 ff der Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB).
Absage wegen Höherer Gewalt
(s. Ziffer 15.1, 15.2 ATB)
Sollte das ancora YACHTFESTIVAL wegen Höherer Gewalt (z.B. Pandemie) abgesagt werden, wird kostenfrei storniert. Für unsere bis dahin entstanden Kosten, erheben wir eine Aufwandspauschale von € 400,- (zzgl. 19% USt.) pro zugelassenem Aussteller.
Eintrittspreise Besucher
Für den Besuch des ancora YACHTFESTIVAL’s werden die nachfolgenden Ticketgebühren für Besucher erhoben:
1-Tagesticket Erwachsene (gültig an einem der 3 Messetage):
Onlineverkauf: € 12 -, Tageskasse: € 14,-
1-Tagesticket Kind bis 17 Jahre (gültig an einem der 3 Messetage):
Onlineverkauf: € 6,-, Tageskasse: € 7,-
1-Tageskarte ermäßigt für Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Menschen mit Behinderung:
Onlineverkauf: € 9,-, Tageskasse: € 11,-
1-Tageskarte Familie (Eltern mit allen Kindern bis 17 Jahre):